Gutachten mit Sachverstand.

Verlässliche, unabhängige Beurteilungen für gerichtliche Entscheidungen im Familien- und Strafrecht

Rechtspsychologie Nord steht für fundierte Gutachten im Straf- und Familienrecht, die höchste Qualitätsstandards erfüllen.

Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sorgfalt sind dabei zentrale Grundsätze. Die Gutachten bieten klare, präzise Einschätzungen, die gerichtlichen Entscheidungen objektiv unterstützen und die Bedürfnisse aller Beteiligten im Blick behalten.

Information für Auftraggebende

Die Bearbeitung eines psychologischen Gutachtens dauert derzeit circa 3-4 Monate ab Erhalt des Beweisbeschlusses. Diese Zeitspanne umfasst die Terminkoordination, Durchführung der erforderlichen Gespräche und Testungen, Auswertung sowie die Erstellung des schriftlichen Gutachtens.

Neue Aufträge werden gerne entgegengenommen. Aufgrund der aktuellen Auslastung kann die Bearbeitung neuer Aufträge voraussichtlich ab Anfang Februar 2026 beginnen.

Für Rückfragen zur Terminplanung oder bei dringlichen Fällen stehe ich gerne telefonisch oder via Mail zur Verfügung.

Aktuelle Bearbeitungszeit:

Das Angebot umfasst

  • unter anderem zu folgenden Fragestellungen:

    • Lebensmittelpunkt von Kindern/Pflegekindern beispielsweise nach Trennung/Scheidung der Eltern

    • Erziehungsfähigkeit der Eltern/Großeltern u.a.

    • Beurteilung von Kindeswohlgefährdung

    • Kontakte (Umgang) der Kinder zu den Eltern nach Trennung/Scheidung

    • Rückführung von Kindern nach Fremdunterbringung

  • unter anderem zu folgenden Fragestellungen:

    • Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen in „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen

    • Beurteilung von Zeugenaussagen bei Erwachsenen mit besonderer psychischer Belastung (z.B. bei intellektuellen Einschränkungen oder psychischen Erkrankungen wie Borderline-Persönlichkeitsstörung oder selbstverletzendem Verhalten)

    • Komplexe Fallkonstellationen, z.B. bei multipler Viktimisierung, Einfluss therapeutischer Interventionen oder Aussagen über viele Jahre zurückliegende Ereignisse

  • Bei familienrechtlichen Verfahren mit parallelen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (z.B. Umgangsaussetzung aufgrund des Verdachts sexuellen Missbrauchs) erfolgt eine integrierte Begutachtung. Hierbei werden die Hinweise und Verdachtsmomente unter Anwendung der Qualitätsstandards der Aussagepsychologie untersucht, um fundierte Empfehlungen für die familienrechtliche Umgangsregelung zu entwickeln.

Präzise, objektiv, verlässlich.

Als forensische Psychologin mit einem Studium in klinischer Psychologie und Rechtspsychologie bin ich auf die Erstellung psychologischer Gutachten in den Bereichen der Aussagepsychologie und des Familienrechts spezialisiert. In meiner Arbeit analysiere ich die Glaubhaftigkeit von Aussagen im Strafrecht und unterstütze Familiengerichte bei der Beurteilung von Kindeswohlgefährdung sowie in Sorge- und Umgangsfragen.

Wissenschaftliche Fundierung, klare und nachvollziehbare Argumentation sowie eine empathische Herangehensweise sind für mich nicht nur fachliche Prinzipien, sondern die Grundlage jeder Entscheidung, die ich treffe – darauf können Sie sich verlassen.

Lilith Marie Grutschus

Klinisch-Forensische Psychologin, M.Sc.

Informationen für Verfahrensbeteiligte (Eltern)

  • Die familienpsychologische Begutachtung wird durch das Familiengericht per Beweisbeschluss angeordnet. Das Gericht legt die Fragestellung, weitere zu klärende Aspekte und den Zeitrahmen fest. Die Auswahl der Sachverständigen erfolgt frei durch das Gericht.

  • Sie sind nicht verpflichtet, sich begutachten zu lassen. Als Elternteil haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Eine Verweigerung darf nicht negativ ausgelegt werden.

    Wichtig zu wissen: Bei einer Verweigerung kann das Gutachten nur auf Basis einseitiger Informationen aus den Gerichtsakten erstellt werden. Bei Fragestellungen zum Sorgerecht oder Umgang fehlen dann wesentliche Informationen zu Ihrer Sicht, Motivation und Kooperationsbereitschaft.

  • Die Untersuchung umfasst je nach Fragestellung:

    • Gespräche mit den Elternteilen und anderen wichtigen Bezugspersonen

    • Hausbesuche zur Einschätzung der Lebenssituation

    • Interaktionsbeobachtungen zwischen Kind und Bezugspersonen

    • Psychologische Tests bei Erwachsenen und Kindern

    • Einbeziehung weiterer Fachkräfte (Jugendamt, Schule, Therapeuten etc.)

  • Das erste Gespräch dauert circa 1,5 Stunden. Hier kläre ich Sie über den Ablauf auf, beantworte Fragen und bespreche das weitere Vorgehen. Eine Vorbereitung ist nicht erforderlich - schildern Sie einfach Ihre Sicht der Situation.

    Die Gespräche werden von mir strukturiert geleitet, bieten aber ausreichend Raum für Ihre Anliegen. Weitere Termine werden gemeinsam geplant. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist mir wichtig - terminliche Hindernisse berücksichtige ich nach Möglichkeit gerne.

Kontakt

Mail
grutschus@rechtspsychologienord.de

Telefon
0155 6534 7585

Postanschrift
Postfach 20 17 12
20207 Hamburg

Praxisräume (Termine)
Oberstraße 14b, 20144 Hamburg